ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ONLINE-VERMIETUNG DER EINRICHTUNG „Le Boisseliège""
ARTIKEL 1: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Die Reservierung wird mit den Vermietern PAQUAY Marie Francine, geboren am 09.08.1974 und CHEYRELS Bernard Pierre, geboren am 23.04.1971, vereinbart
Adresse: Rue du Boisselier, 9 4032 Chênée
Telefon: +32496534778
E-Mail-Adresse: marie.paquay@gmail.com
Bankkonto (des Vermieters): IBAN BE71 732 677 04 24
BCE / Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls zutreffend): BE***
Bei dem Vertrag handelt es sich um einen touristischen Mietvertrag (oder auch: Saisonmietvertrag). Die Mietdauer stellt eine wesentliche Bedingung dar, ohne die der Vertrag nicht zustande gekommen wäre. Der Mieter kann seinen Hauptwohnsitz nicht im gemieteten Gebäude begründen.
Die Einrichtung umfasst 1 Unterkunft für eine Kapazität von 4 Personen.
Unterkunftsdetails: Le Boisseliège; Rue du Boisselier, 7 4032 Chênée; Kapazität für 4 Personen
Der Mieter ist verpflichtet, die im Mietvertrag angegebene maximale Kapazität einzuhalten. Jeder Verstoß gegen diese Klausel kann auf Verschulden des Mieters zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages führen, wobei der vom Vermieter endgültig erworbene Mietbetrag verbleibt.
Der Mieter muss am angegebenen Tag und zu den angegebenen Zeiten anreisen. Im Falle einer verspäteten oder verspäteten Ankunft muss der Mieter den Vermieter benachrichtigen.
ARTIKEL 2: BEDINGUNGEN FÜR DEN VERTRAGSABSCHLUSS
Die Miete wird wirksam, wenn eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Aufenthaltspreises geleistet wird:
wird bei der Online-Buchung über das sichere Zahlungssystem (Stripe) erhoben;
oder innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der elektronischen Reservierungsbestätigung (Voucher) auf die Bankverbindung des Vermieters zu überweisen.
Der Restbetrag des Aufenthalts (restliche 50 %) muss spätestens 7 Tage vor Anreise per Überweisung auf das Bankkonto des Vermieters bezahlt werden.
Jede Reservierung, die innerhalb von 7 Tagen vor dem Ankunftsdatum erfolgt, gilt als verspätet. In diesem Fall wird der Restbetrag des Aufenthalts nach Erhalt der elektronischen Reservierungsbestätigung (Voucher), also vor Beginn des Aufenthalts, auf das Bankkonto des Vermieters überwiesen.
ARTIKEL 3: SOLIDARITÄT
Bei mehreren Mietern haftet die Person, die die Reservierung vorgenommen hat, für die Schulden und Forderungen aller Mieter.
ARTIKEL 4: ZAHLUNGSVERZUG
Wenn der Vermieter die Zahlungen nicht innerhalb der Frist erhält, kann er die Miete per Einschreiben oder E-Mail innerhalb von 3 Tagen nach dem für die Zahlung vorgesehenen Datum stornieren.
Diese Klausel gilt nicht für verspätete Buchungen.
Für jeden vom Mieter geschuldeten Betrag, der sieben Tage nach Fälligkeit nicht gezahlt wird, fallen automatisch Zinsen und ohne formelle Mitteilung zugunsten des Vermieters Zinsen zum gesetzlichen Zinssatz pro Monat ab dem Fälligkeitsdatum an, also die Zinsen für jeden Monat begann für den gesamten Monat fällig zu werden.
ARTIKEL 5: STORNIERUNGEN – VORZEITIGE ABREISE – NICHTERSCHEINUNG
Stornierung durch den Mieter
Jede Stornierung muss per Einschreiben oder E-Mail an den Vermieter erfolgen.
Es gelten die im elektronischen Bestellformular (Gutschein) festgelegten Stornobedingungen.
Im Falle höherer Gewalt (oder einer Handlung des Fürsten) für die eine oder andere Partei:
Der Zeitpunkt der Vertragserfüllung wird auf einen späteren, zwischen den Parteien zu vereinbarenden Zeitpunkt verschoben (Gutschein über einen Betrag in Höhe des Reservierungsbetrags, der von einem zukünftigen Aufenthalt abgezogen wird).
Kommt innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten keine Einigung zustande, werden die gezahlten Beträge vollständig an den Mieter zurückerstattet.
Der Vertrag wird im Einvernehmen beider Parteien aufgelöst und alle bereits vom Vermieter erhaltenen Beträge werden dem Mieter erstattet
Stornierung durch den Vermieter
Jede Stornierung muss per Einschreiben oder E-Mail mitgeteilt und an den Mieter gerichtet werden.
Es gelten die im elektronischen Bestellformular (Gutschein) festgelegten Stornobedingungen.
Im Falle höherer Gewalt (oder einer Handlung des Fürsten) für die eine oder andere Partei:
Der Zeitpunkt der Vertragserfüllung wird auf einen späteren, zwischen den Parteien zu vereinbarenden Zeitpunkt verschoben (Gutschein über einen Betrag in Höhe des Reservierungsbetrags, der von einem zukünftigen Aufenthalt abgezogen wird).
Kommt innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten keine Einigung zustande, werden die gezahlten Beträge vollständig an den Mieter zurückerstattet.
Der Vertrag wird im Einvernehmen beider Parteien aufgelöst und alle bereits vom Vermieter erhaltenen Beträge werden dem Mieter erstattet
Vorzeitige Abreise
Die vorzeitige Abreise des Mieters führt nicht zu einer Rückerstattung, auch nicht teilweise, des Aufenthaltspreises.
Nichterscheinen des Mieters (No-Show)
Wenn der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem im Vertrag genannten Ankunftsdatum erscheint:
die Reservierung wird automatisch ungültig;
die Zahlungen verbleiben beim Vermieter, der sich das Recht vorbehält, den Restbetrag vom Mieter einzufordern;
der Vermieter kann über sein Eigentum verfügen.
ARTIKEL 6: VERANTWORTLICHKEITEN – VERSICHERUNG
Feuerversicherung
Der Mieter muss für alle Schäden, die er am Gebäude und an den gemieteten Möbeln verursacht, durch die Feuerversicherung (Resort) gedeckt sein.
Der Mieter erklärt nach Prüfung, dass er für diese Risiken durch seine persönliche Feuerversicherung (Resortversicherung) abgesichert ist.
Im Falle eines Verstoßes verpflichtet sich der Mieter, spätestens am Tag des Betretens der Mietsache(n) einen Vertrag zur Absicherung dieses Risikos abzuschließen.
Familienhaftpflichtversicherung (Privatleben)
Der Mieter erklärt, dass er über eine Familienhaftpflichtversicherung (Privatlebensversicherung) verfügt.
Im Falle eines Verstoßes verpflichtet sich der Mieter, spätestens am Tag des Betretens der Mietsache(n) einen Vertrag zur Absicherung dieses Risikos abzuschließen.
ARTIKEL 7: HAUSTIERE
Haustiere werden nicht akzeptiert. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung hat der Vermieter das Recht, dem Mieter den Zutritt zu seiner Wohnung zu verweigern. Eine Verweigerung kann in keinem Fall als Vertragsänderung oder Vertragsbruch auf Initiative des Vermieters angesehen werden, so dass im Falle einer Abreise des Mieters keine Rückerstattung in Betracht gezogen werden kann.
ARTIKEL 8: NUTZUNG UND BELEGUNG DER RÄUME
Der Mieter verpflichtet sich, sich respektvoll gegenüber den Bewohnern und der Umwelt im Allgemeinen (Fauna, Flora, verschiedene Geräte usw.) zu verhalten. Er nutzt die Mietsache bestimmungsgemäß sowie umsichtig und verantwortungsbewusst.
Der Mieter hat die Immobilie in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat. Er haftet für etwaige Verluste oder Schäden des Vermieters.
Ausgelassene Partys wie Studentenschlägereien, Höschenverbrennungen, Tanzpartys etc. sind nicht gestattet.
ARTIKEL 9: BESCHWERDEN
Jede Beschwerde muss innerhalb von 8 Tagen nach Ende des Aufenthalts per Einschreiben oder E-Mail an den Vermieter gerichtet werden. Belege müssen beigefügt werden.
In Ermangelung einer Vereinbarung zwischen den Parteien sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks des Ortes zuständig, an dem sich die Unterkunft befindet.
ARTIKEL 9bis: VERMITTLUNG DES VERBANDES DER GÄSTE- UND GÄSTEZIMMER DER WALLONIE
In Ermangelung einer Einigung zwischen den Parteien werden sie ihre Beschwerden dem Sekretariat des Verbandes der Wallonischen Ferienhäuser und Gästezimmer vorlegen, das versuchen wird, eine gütliche Lösung vorzuschlagen.
In Ermangelung einer Vereinbarung zwischen den Parteien sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks des Ortes zuständig, an dem sich die Unterkunft befindet, und sie wenden belgisches Recht an.
Diese Klausel gilt nur für Einrichtungen, die in der Reihenfolge ihres Beitrags Mitglieder des Verbandes der Wallonischen Ferienhäuser und -pensionen sind.
ARTIKEL 10: KONTROLLE DER REISENDEN
Der Vermieter ist berechtigt, die Identität aller Bewohner der Unterkunft gemäß dem Gesetz von 2007 zu überprüfen und aufzuzeichnen. Der Mieter muss einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) vorlegen.Muss mit der CGT überprüft werden
ARTIKEL 11: ANNAHME DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird davon ausgegangen, dass der Mieter spätestens bei der Online-Buchung, bei der Zahlung der Anzahlung und/oder des Restbetrags des Aufenthalts oder bei der Übernahme der Unterkunft die genannten Bedingungen gelesen und alle Klauseln akzeptiert hat.